Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 besteht für die Schulkinder der 1. Jahrgangsstufe ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, die auch in den Ferienzeiten angeboten wird. Für diese Ferienzeiten arbeiten die drei Kommunen Obernzell, Untergriesbach und Wegscheid zusammen und bieten mit dem Kooperationspartner AWO Anderland gemeinnützige GmbH in den Ferien entsprechende Plätze am Schulstandort Untergriesbach an. Auch Schülerinnen und Schüler der 2. bis 4. Jahrgangsstufe können dieses Angebot in Anspruch nehmen, wenn es die Kapazitäten zulassen.
Bei Interesse an diesem Angebot beachten Sie bitte, dass die Anmeldeunterlagen (Aufnahmevertrag, Infos und Rahmenbedingungen) bis 31. August 2026 vollständig ausgefüllt übermittelt werden sollen. Dabei sind folgende Übermittlungswege möglich:
Post:
AWO Anderland gGmbH
Brennesstraße 2
93059 Regensburg
oder
E-Mail:
betreuung.schulen@awo-ndb-opf.de
